Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat
kritisiert, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Umsetzung der europäischen Wertpapierprospektrichtlinie (
15/4999) dem Anspruch der Rechtsvereinfachung
nicht voll gerecht werde. In seiner Stellungnahme dazu (
15/5219) heißt es, die Haftung für
unvollständige oder unrichtige Wertpapierprospekte sei
weiterhin im Verkaufsprospektgesetz und im Börsengesetz
geregelt. Die Länderkammer empfiehlt, diese Regeln aus
Gründen der Rechtssystematik und der Anwenderfreundlichkeit in
das neue Wertpapierprospektgesetz zu übernehmen. Insgesamt
macht der Bundesrat 19 Änderungswünsche geltend.Die
Bundesregierung entgegnet, sie werde diesen Vorschlag prüfen,
allerdings nicht im jetzigen Gesetzgebungsverfahren, sondern in
einem weiteren Vorhaben, das sich mit der Prospekthaftung befassen
werde. Ansonsten würde die Verabschiedung des jetzigen
Gesetzes unnötig verzögert. Im Übrigen nimmt die
Regierung nach eigenen Worten "mit größter
Zufriedenheit" zur Kenntnis, dass der Bundesrat die einheitliche
Regelung der Börsenzulassungsprospekte für Wertpapiere
und der Wertpapieremissionsprospekte sowie die einheitliche
Prüfung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht begrüßt. Sie sei mit dem
Bundesrat der Auffassung, so die Regierung, dass diese
Harmonisierung zu einer deutlichen Rechtsvereinfachung und damit zu
einer Erleichterung für die Finanzwirtschaft führt. Sie
teile auch die Schlussfolgerung des Bundesrates, dass der deutsche
Finanzmarkt dadurch im Wettbewerb zu anderen in Europa deutlich
gestärkt werde. Zu den einzelnen Vorschlägen der
Länderkammer sagt die Regierung in den meisten Fällen
eine Prüfung zu.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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