Berlin: (hib/MIK) Einzelne
Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Meter
müssen in Zukunft immissionsschutzrechtlich genehmigt werden.
Dies sieht eine Verordnung durch die Bundesregierung (
15/5218) vor. Dies ist bisher nur bei
Windfarmen nötig. Mit der Verordnung will die Regierung ein
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2004 umsetzen,
nach dem eine Windfarm auch dann vorliegt, wenn einzelne
Windkraftanlagen, die ihr zuzurechnen sind, durch mehrere
unabhängige Betreiber betrieben werden. Einer Windfarm
zuzurechnen seien danach Windkraftanlagen mit einer solchen
räumlichen Zuordnung, bei der sich ihre Einwirkungsbereiche
überschnitten oder wenigstens berührten.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf