Berlin: (hib/MMÜ) Als "erforderlich und angemessen" bewertet die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/5208) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/5148) die Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von US-Präsident George W. Bush bei dessen Besuch am 23. Februar 2005 in Mainz. Auf Grund "einer andauernd hohen abstrakten Gefährdung" sei die vorübergehende Einschränkung der Bewegungs- und Versammlungsfreiheit der Bürger gerechtfertigt. Im Vorfeld war es zu Gesprächen zwischen den betroffenen deutschen und amerikanischen Sicherheitsbehörden gekommen, so die Bundesregierung. Hoheitliche Rechte habe der Secret Service innerhalb der Bundesrepublik Deutschland jedoch nicht erhalten. Weiter erklärt die Regierung, dass der Flughafen Frankfurt am Main während Landung und Start der "Air Force 1" nicht geschlossen war. Lediglich das Pistensystem sei während dieser Zeit außer Betrieb gewesen. Verantwortlich hierfür zeichne die Deutsche Flugsicherung und nicht der Bundesgrenzschutz oder das Bundeskriminalamt. Zur Höhe der Gesamtkosten für die Sicherheitsmaßnahmen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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