Berlin: (hib/BOB) Die Bundesländer
sollen bei der Ausführung von Bundesgesetzen als eigene
Angelegenheit die grundsätzliche Möglichkeit erhalten,
abweichend von der bundesgesetzlichen Vorgabe die
Behördenorganisation und das Verwaltungsverfahren
eigenständig zu regeln. Dies sieht ein Gesetzentwurf der
FDP-Fraktion (
15/5357) vor. Eine Änderung des
Grundgesetzes ist dazu erforderlich. Die Liberalen argumentieren,
das Gesetzgebungsverfahren nehme heute vielfach eine zu lange Zeit
in Anspruch. Ein Hauptgrund dafür sei in der hohen Anzahl der
zustimmungsbedürftigen Gesetze zu sehen. Die Anzahl der
Zustimmungserfordernisse durch den Bundesrat sei auf einen
Gesamtanteil von über 50 Prozent angestiegen. Dadurch
verzögere sich bei vielen wichtigen Vorhaben das
Gesetzgebungsverfahren, so dass auf bestimmte Erfordernisse nicht
mehr "zeitnah und effektiv" reagiert werden kann. Der Gesetzentwurf
trage somit dem Bedürfnis Rechnung, die bestehenden
Verflechtungen zwischen Bund und Ländern zu beseitigen. Die
entsprechende Grundgesetzvorschrift sieht des Weiteren vor, dass es
dem Bund nur in Ausnahmefällen erlaubt sein soll, "wegen eines
besonderen Bedürfnisses nach bundeseinheitlicher Regelung das
Verwaltungsverfahren ohne Abweichungsmöglichkeit für die
Länder" zu regeln.In einem weiteren Gesetzentwurf (
15/5358) möchten die Freien Demokraten,
dass die Bundesländer neben der bereits bestehenden
Ertragshoheit auch die Gesetzgebungskompetenz für die
Grundsteuer erhalten. Die Liberalen argumentieren, die Grundsteuer
sei für eine Steuerautonomie der Länder besonders
geeignet, da bei der Besteuerung immobiler Sachverhalte ein
"Steuertourismus" weitgehend ausgeschlossen ist. Ferner möchte
die FDP die im Grundgesetz festgeschriebene Verteilung des
Steueraufkommens dahingehend tauschen, dass das Aufkommen aus der
Versicherungssteuer den Ländern und der Ertrag aus der
Kraftfahrzeugsteuer dem Bund zusteht. Dies, so die Fraktion,
würde Bund und Ländern neue Handlungsmöglichkeiten
eröffnen. Darüber hinaus würde ein effizienter
Verwaltungsvollzug geschaffen, der ein Einsparpotenzial für
die öffentlichen Haushalte ermöglicht. Ferner wollen die
Liberalen die seit 1995 aufgrund eines Urteils des
Bundesverfassungsgerichts nicht mehr erhobene Vermögenssteuer
aus dem Grundgesetz streichen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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