Berlin: (hib/HLE) Unions- und SPD-Fraktion haben sich dafür ausgesprochen, dass der Bundestag auch in Zukunft darüber befindet, wie viele Zigaretten sich mindestens in einer Packung befinden müssen. Dies machten Sprecher beider Fraktionen in der Sitzung des Finanzausschusses am Mittwochmorgen deutlich und wiesen damit einen Vorschlag des Finanzministeriums zurück, den Mindestinhalt statt per Gesetz durch eine Rechtsverordnung zu regeln. Der Ausschuss beriet über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen ( 16/12257, 16/12675), mit dem der Mindestinhalt einer Schachtel Zigaretten von 17 auf 19Stück erhöht wird. Außerdem wird für Zigarettentabak ein Mindestinhalt von 30 Gramm pro Packung neu eingeführt. Die Unionsfraktion räumte ein, dass damit der Preis pro Schachtel Zigaretten über 4 Euro steigen könne. Aber die Tabakwirtschaft habe ohnehin Preiserhöhungen auch unabhängig von der Packungsgröße angekündigt. Die SPD-Fraktion wies darauf hin, dass mit dem Gesetz stark auf die Wünsche von Handel und Industrie eingegangen worden sei. Für die FDP-Fraktion stellte sich die Frage warum der Mindestinhalt ausgerechnet bei 19 Stück liegen müsse. Diese Festlegung war nach Angaben der Bundesregierung der einstimmige Wunsch von Industrie und Handel.
Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen beschäftigten sich mit anderen Regelungen des Gesetzentwurfs. Sie fragten nach Details zur thermischen Verwertung von Ölabfällen, die mit dem Gesetzentwurf steuerbefreit erfolgen soll. Nach Angaben der Bundesregierung war die Steuerbefreiung bisher an anderer Stelle geregelt und wird jetzt in das Verbrauchsteuergesetz aufgenommen. Der Gesetzentwurf wurde mit Stimmen aller Fraktion angenommen. Bei den Änderungsanträgen zur Behandlung von Ölabfällen gab es Enthaltungen von Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen.
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