Berlin: (hib/CHE) Die Linksfraktion ist mit ihrem Vorstoß gescheitert, die so genannten Schonvermögen zur Altersvorsorge bei Arbeitslosengeld-II-Empfängern zu erhöhen. Einen entsprechenden Antrag ( 16/5457) lehnte der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag ab. Die Linke hatte verlangt, dass die Freibeträge bis zu einem Betrag von 700 Euro je Lebensjahr, höchstens bis 45.000 Euro, erhöht werden sollen. Dies würde eine Anhebung je vollendetem Lebensjahr um bis zu 450 Euro und des maximal anrechungsfreien Freibetrags für die Altersvorsorge um bis zu 29.250 Euro bedeuten. "Es ist verrückt, Schutzschirme für Banken aufzuspannen und dem Arbeiter, der arbeitslos wird, alles wegzunehmen", so die Begründung der Antragsteller. Man beziehe sich in dem Antrag lediglich auf ältere Forderungen von Union und FDP, hieß es von Seiten der Linken. Die Liberalen bezeichneten den Antrag zwar als "Populismus pur", wiesen aber gleichfalls darauf hin, dass die Anhebung dieser Schonvermögen eine alte Forderung von Union und FDP sei. "Wir müssen verhindern, dass die Sozialgerichte weiter mit Prozessen überzogen werden, weil die Hartz-IV-Gesetze aus Gummi sind. Deshalb brauchen wir einen Systemwechsel hin zum liberalen Bürgergeld", lautete die Position der FDP. Die Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen betonten die Dringlichkeit, die angesparte Altersvorsorge im Falle eines Hartz-IV-Bezugs besser zu schützen. "Ob das mit diesem pauschalen Antrag gelingt, ist jedoch zweifelhaft." Auch die CDU/CSU betonte, dass das Anliegen "in der Sache richtig" sei. "Wir müssen überlegen, wie wir allgemeine Schonvermögen und Rücklagen für die Altersvorsorge besser trennen". An diesem Problem arbeite die Fraktion und hoffe, bald zu einer Lösung zu kommen, hieß es. Ähnlich äußerte sich die SPD, die ebenfalls bekräftigte, angesichts der Wirtschaftskrise Wege dafür zu suchen. "Aber so einfach, wie es der Antrag formuliert, ist es nicht."
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