Berlin: (hib/BOB) Deutschland soll von der Möglichkeit Gebrauch machen, einen EU-Beschluss über die Europäische Überwachungsanordnung in Ermittlungsverfahren zumindest in Teilen aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht mitzutragen und eine - in dem Rahmenbeschluss ausdrücklich vorgesehene - Erklärung abzugeben. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/12856). Bei den aufgezählten Delikten handelt es sich um Terrorismus, Cyberkriminalität, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Sabotage, Erpressung und Schutzgelderpressung sowie Betrug. Die Regierung solle prüfen, zu welchen weiteren Delikten bei Annahme des Rahmenbeschlussentwurfes eine derartige Erklärung abzugeben ist, heißt es weiter in dem Antrag. Maßstab der Prüfung müsse die tatsächliche und rechtliche Vergleichbarkeit der Rechtsordnungen in den übrigen EU-Mitgliedstaaten sein.
Mit diesem Beschluss aus Brüssel sollen Regeln festgelegt werden, nach denen ein Mitgliedstaat eine in einem anderen Mitgliedstaat erlassene Entscheidung über Überwachungsmaßnahmen anerkennt, vollzieht und die betreffende Person bei Verstoß gegen diese Maßnahme den Anordnungsstaat übergibt. 32 Delikte werden aufgezählt, in denen der ersuchte Mitgliedstaat zur Anerkennung und Vollstreckung der Überwachungsmaßnahmen selbst dann verpflichtet ist, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt nach seinem Recht nicht strafbar ist. Die FDP-Fraktion hatte zum gleichen Thema einen Antrag ( 16/12733) vorgelegt. Beide Anträge werden am Mittwochabend im Plenum des Bundestages in erster Lesung beraten.
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