Berlin: (hib/HLE) Beim Antragsverfahren für die Abwrackprämie wird der Ausstoß von Kohlendioxid durch die Neufahrzeuge nicht erfasst. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/12776) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/12614) mitteilt, sei der Kohlendioxidausstoß keine Vorgabe des Koalitionsausschusses vom 14. Januar 2009 gewesen und sei in Folge dessen nicht Gegenstand der Förderrichtlinie. Auf den Antragsformularen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle würden nur Hersteller und Modelle erfasst, aber keine weiteren Aufschlüsselungen nach Varianten und Versionen vorgenommen, die für die Zuordnung von Kohlendioxid-Werten und Angaben zum Kraftstoffverbrauch notwendig wären.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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