Berlin: (hib/STO) Bei den seit November 2005 ausgegebenen rund 8,2 Millionen elektronischen Reisepässen ist es nach Regierungsangaben bis Februar dieses Jahres zu 68 berechtigten Reklamationen gekommen, die auf nicht funktionsfähige Chips zurückgingen. Dies sei eine Ausfallquote von lediglich 0,0008 Prozent, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/12582) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/12493).
Darin verweist sie zugleich darauf, dass Bürger ihren elektronischen Reisepass beziehungsweise Personalausweis bei einem technischen Funktionsverlust des Chips reklamieren können. Eine erneute Gebühr falle dabei nicht an, sofern der Funktionsverlust nicht durch unsachgemäße Nutzung verursacht worden sei.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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