Berlin: (hib/CHE) Der Vorschlag der EU-Kommission zur Einrichtung der Europäischen Privatgesellschaft (EPG) regelt die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer nur unzureichend. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/12645) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/12526), in der diese detaillierte Auskünfte über die Struktur der EPG erbeten hatte. Die EPG ist im Sinne einer europäischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung konzipiert und soll den Zugang kleiner und mittelständischer Unternehmen zum europäischen Binnenmarkt erleichtern. Ihren Verwaltungssitz und ihren Satzungssitz kann die EPG in unterschiedlichen Mitgliedstaaten etablieren. Für die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer ist entscheidend, in welchem Land das Unternehmen seinen eingetragenen Sitz hat. Demnach könne, so die Sorge der Linksfraktion, eine EPG ihren Satzungssitz in ein Land verlegen, in dem Arbeitnehmer kein Recht auf Mitbestimmung in Unternehmen haben und gleichzeitig - ganz ohne Mitbestimmung - mehr als 500 Mitarbeiter in Deutschland beschäftigen. Die Bundesregierung führt in ihrer Antwort aus, dass der Kommissionsvorschlag in dieser Hinsicht "verbesserungswürdig" sei. Die Anknüpfung an das jeweilige nationale Recht des Mitgliedsstaats, in dem die EPG ihren eingetragenen Sitz hat, sei nicht ausreichend, schreibt die Regierung. Sie werde sich in weiteren Verhandlungen für Lösungen einsetzen, die eine "Mitbestimmungsflucht" verhindern.
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