Berlin: (hib/MIK) Die Schaffung einer nationalen Küstenwache ist nicht unbedingt notwendig. So äußerten sich am Mittwochmittag die meisten Sachverständigen bei einem nicht öffentlichen Expertengespräch im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Dabei ging es um einen Antrag der FDP-Fraktion ( 16/8543) mit der Forderung, die Kompetenzen beim Küstenschutz zu bündeln und eine nationale Küstenwache zu gründen. Dazu sollten zuerst alle Zuständigkeiten des Bundes im Küstenschutz zusammengefasst und anschließend alle entsprechenden Landeskompetenzen durch eine Grundgesetzänderung auf den Bund übertragen werden. Dies schaffe Übersichtlichkeit und die notwendige Rechtsklarheit, außerdem würden Doppelzuständigkeiten und Reibungsverluste vermieden. Die neue nationale Küstenwache soll nach Meinung der FDP geografisch für die Seehäfen, das Küstenmeer, die 12-Seemeilen-Anschlusszone und für die Ausschließliche Wirtschaftzone, die so genannte 200-Meilen-Zone, zuständig sein. Das bisher bestehende Havariekommando und das Maritime Sicherheitszentrum sollen in der neuen Küstenwache aufgehen.
Der Leiter des Havariekommandos in Cuxhaven, Hans-Werner Monsees, erläuterte im Ausschuss zunächst die Gründung seiner Dienststelle: Die Havarie des Holzfrachters "Pallas" im Herbst 1998 habe gezeigt, dass die Strukturen des maritimen Notfallmanagements in Deutschland verbesserungswürdig waren. Deshalb sei eine unabhängige Expertenkommission von der Bundesregierung beauftragt worden, die damals bestehenden maritimen Notfallkonzepte zu bewerten und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Als zentrale Empfehlung habe die Kommission dabei die Einrichtung eines Havariekommandos empfohlen, das die Bundesregierung dann 2003 in Cuxhaven gegründet habe. Laut Monsees ist die Zusammenarbeit des Kommandos mit den anderen auf See tätigen Behörden, Organisationen und Institutionen "ohne nennenswerte Defizite".
Für Dierk Schittkowski von der Bremer Senatsbehörde für Inneres hat sich die Seesicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland bewährt. Die Führungszuständigkeiten seien klar geregelt. Durch die Verzahnung der operativen Einheiten des Bundes und der Küstenländer im gemeinsamen Lagerzentrum See des maritimen Sicherheitszentrums sei neben der Einrichtung des Havariekommandos eine weitere Optimierung der Seesicherheitsarchitektur erfolgt. "Beide Einrichtungen arbeiten erfolgreich", betonte Schittkowski. Die Bundesländer und der Bund würden sich bedarfsgerecht und effektiv ergänzen.
Professor Uwe Jenisch vom Walter-Schücking-Institut of International Law in Kiel hält die derzeitige maritime Sicherheitsarchitektur für nicht effizient genug, da insgesamt 15 Behörden daran beteiligt seien. "Es fehlt eine moderne Küstenwache, die durchgreifen kann", betonte er. Er verwies dabei auf Schweden und Dänemark, die ebenfalls eine Küstenwache hätten. Eine nationale Küstenwache habe auch den Vorteil, dass es eine einheitliche politische Verantwortung gebe.
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