Berlin: (hib/HLE) Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen soll das Bundeskartellamt aktiv in die Arbeit des Lenkungsausschusses des Finanzmarktstabilisierungsfonds eingebunden werden. Dies fordert die FDP-Fraktion im Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Wettbewerbskonformität von Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes ( 16/12996). Das Bundeskartellamt solle beratend im Lenkungsausschuss vertreten sein und damit der Deutschen Bundesbank gleichgestellt werden. Dadurch werde sichergestellt, dass schon bei der Gewährung von Stabilisierungsmaßnahmen auf Wettbewerbsverzerrungen geachtet werde. "Dies trägt zur zeitnahen Erlangung einer beihilferechtlichen Freigabe und damit zur Vermeidung von destabilisierender Rechtsunsicherheit bei", schreibt die FDP-Fraktion. Es habe sich gezeigt, dass der Lenkungsausschuss über unzureichende Kompetenzen zur Beurteilung von Wettbewerbsverzerrungen verfüge. Die Einbindung des Bundeskartellamtes führe zu einer besseren Entscheidungsqualität, glaubt die Fraktion. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Monopolkommission mit der Erstellung eines jährlichen Gutachtens über den Finanzmarktstabilisierungsfonds bis zu dessen Abwicklung beauftragt werden soll. Dafür soll die Kommission ein Akteneinsichtsrecht bei der Finanzmarktstabilisierungsanstalt erhalten.
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