Berlin: (hib/HLE) Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen stärker in Forschung und Entwicklung investieren. Dafür schlägt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/12894) die Einführung von Steuergutschriften vor. Anspruchsberechtigt sollen Unternehmen sein, die nicht von Großunternehmen beherrscht werden und höchstens 250 Mitarbeiter beschäftigen. Die Steuergutschrift soll 15 Prozent der nachgewiesenen Forschungs- und Entwicklungsausgaben betragen.
In der Begründung des Antrages fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die ökologische Modernisierung in Deutschland flächendeckend erfolgen müsse. Daher seien Innovationen in allen Branchen nötig. Die Hälfte des Zuwachses an Forschungskapazitäten sei seit 2005 jedoch im Automobilbau geschaffen worden. Jetzt werde die Krise im Automobilbau für die Innovationsleistung in Deutschland gefährlich. Daher müssten neben den etablierten Erfolgsbranchen kleine und mittlere Unternehmen dazu gebracht werden, stärker in Forschung und Entwicklung zu investieren. Obwohl diese Unternehmen das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bilden würden, würden nur 14 Prozent der Forschungs- und Entwicklungsausgaben auf sie entfallen. Bei der bisherigen Innovationsförderung würden sie außerdem im Vergleich zu großen Unternehmen benachteiligt. Es gebe eine Konzentration der Förderung auf wenige Technologiefelder, und die Bürokratie wirke abschreckend. Daher müssten Forschung und Entwicklung in der Regel aus Eigenkapital bestritten werden.
Nach Angaben von Bündnis 90/Die Grünen stagnieren die Ausgaben von Staat und Wirtschaft für Forschung und Entwicklung in Deutschland seit Jahren bei rund 2,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Andere Länder würden mehr ausgeben. In Schweden betrage der Anteil 3,7 Prozent, und auch Japan und Finnland lägen deutlich über dem deutschen Wert. China habe Deutschland in der Summe der absoluten Ausgaben für Forschung und Entwicklung inzwischen überholt.
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