Berlin: (hib/BOB) Im vergangenen Jahr kam es zu 305 Verdachtsfällen auf Visamissbrauch unter mehr als 2,28 Millionen ausgestellten Visa. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/12802) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/12159) mit. Die Zahlen bezögen sich dabei auf einzelne ausgestellt Visa, nicht auf verdächtige Personen. Es treffe zu, dass sich die neuen Kontrollmechanismen zur Vermeidung und zur frühzeitigen Aufdeckung von Missbrauchsfällen bewährt hätten. Die Warndatei solle zusätzliche Sicherheit schaffen, indem sie auch die sich in Deutschland aufhaltenden Verwandten oder Freunde erfasst. Für das Visumverfahren relevant seien insbesondere Personen, die wegen rechtswidriger Handlungen im Zusammenhang mit dem Visumverfahren aufgefallen sind. Die deutschen Auslandsvertretungen erhielten diese Informationen bisher nur in Einzelfällen Kenntnis. Die Übermittlung von Warndateien stelle deswegen die Ermessenentscheidungen des Visumsachbearbeiters auf eine "breitere Tatsachengrundlagen". Deswegen habe das Bundeskabinett sich entschlossen, eine Visa-Warndatei für alle Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden mit Abfragebefugnis für die Sicherheitsbehörden zu errichten. Dazu liege ein von der Bundesregierung beschlossener Gesetzentwurf bisher noch nicht vor.
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