Berlin: (hib/STO) In den Jahren 1999 bis einschließlich 2008 haben fast 8.100 Personen noch vor der Einreise über einen internationalen Flughafen in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/12742) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/12559) zur "Anwendung des sogenannten Flughafenverfahrens" hervor. Danach erfolgt das Asylverfahren noch im Transitbereich, wenn Asylsuchende keine oder gefälschte Papiere haben oder aus einem "sicheren Herkunftsstaat" kommen, wie die Fraktion in der Vorlage erläutert.
Der Antwort der Bundesregierung zufolge wurden von 1999 bis 2008 an den Flughäfen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg und München 8.095 Asylanträge gestellt. Davon wurden laut Regierung innerhalb von zwei Tagen 2.928 Anträge als "offensichtlich unbegründet" zurückgewiesen, 41 Anträge anerkannt und 21 Verfahren eingestellt. In 5.051 Fällen wurde die Einreise gestattet, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beispielsweise nicht innerhalb dieser Frist über den Antrag entschieden hat.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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