Berlin: (hib/LEU) Behinderte Eltern sollen ihren Kindern eine normale Alltags- und Freizeitgestaltung ermöglichen können und bei Bedarf eine Elternassistenz erhalten. Dafür hat sich der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen ausgesprochen und eine klare gesetzliche Grundlage für entsprechende Hilfeleistungen gefordert. Einstimmig beschlossen die Abgeordneten, die zugrunde liegende Eingabe den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Erwägung zu überweisen. Damit soll sichergestellt werden, dass sowohl der Gesetzgeber als auch die Bundesregierung das Anliegen überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe suchen.
Im konkreten Fall kritisiert die Petentin, es gäbe bislang keine gesetzliche Verankerung für eine Elternassistenz zur Unterstützung behinderter Eltern. Viele betroffene Eltern seien aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage, mit ihrem Kind alltägliche Unternehmungen wie beispielsweise Fahrradfahren oder auf den Spielplatz gehen zu bewerkstelligen. Häufig würden viele Betroffene daher das ihnen zustehende Pflegegeld für die Versorgung der Kinder verwenden und aus Angst vor einer Wegnahme des Kindes den Weg zu den zuständigen Stellen der Jugendhilfe meiden.
Der Petitionsausschuss stellt dazu fest, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen, um bei Bedarf eine Elternassistenz für behinderte Eltern sicherzustellen. Diese Lücke müsse geschlossen werden, forderten die Ausschussmitglieder. Sie sprachen sich zudem für effiziente Leistungen aus, die für die Betroffenen unkompliziert erreichbar sein sollen.
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