Berlin: (hib/SKE) Senioren sollen beim Abschluss von Verträgen für Altersheime und ähnliche Einrichtungen in Zukunft besser geschützt sein. Das will die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf ( 16/12882) zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform erreichen. Der Gesetzentwurf ersetzt den gleichlautenden Entwurf der Koalitionsfraktionen ( 16/12409). Pflegebedürftige oder behinderte Erwachsene hätten beim Abschluss von Verträgen, in denen die Überlassung von Wohnraum mit der Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen verbunden sind, einen besonderen Schutzbedarf, heißt es zur Begründung. Sie seien von den Anbietern besonders abhängig, auch weil es sich meist um "langfristige Entscheidungen zum Lebensmittelpunkt" handele.
Der Bundesrat bittet in seiner Stellungnahme, eventuelle Überschneidungen zwischen Länder- und Bundesgesetzen zu prüfen. Außerdem solle die Bundesregierung die Möglichkeiten für die Verbraucher verbessern, ihr Recht gegenüber den Unternehmern durchzusetzen. Bisher wenden sich die Betroffenen mit Beschwerden an die Heimaufsichtsbehörde. Dem Gesetzentwurf zufolge müssten die Senioren und Behinderten künftig vor einem Zivilgericht klagen. Der Bundesrat bemängelt, dass diese Regelung vermutlich viele Betroffene überfordern würde.
Die Bundesregierung unterstützt in ihrer Gegenäußerung das Ansinnen des Bundesrates, das Klagerecht der Verbraucher zu stärken. Sie befürwortet die Aufnahme des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes in den Katalog der Verbraucherschutzgesetze. Aus ihrer Sicht bedarf es jedoch keiner weiteren Klarstellung des Verhältnisses der den Wohnraum betreffenden Vorschriften nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes zu den Vorschriften des Wohnbindungsrechtes. Die Vorschriften des Wohnbindungsrechtes würden nicht ausgehebelt.
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