Berlin: (hib/SKE) Die Bundesregierung soll ein Gesetz zur Umsetzung des Unesco-Welterbeübereinkommens vorlegen. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/13176). Insbesondere sollten rechtliche Verpflichtungen im Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege, im Baugesetzbuch, im Bundesfernstraßengesetz und fünf weiteren Bundesgesetzen umgesetzt werden. Die Regierung solle ebenfalls darauf hinwirken, dass das Natur- und Kulturerbe der Welt auch bei der europäischen Rechtsetzung berücksichtigt wird.
Zur Begründung heißt es, 33 deutsche Natur- und Kulturdenkmäler seien auf der Welterbeliste der Unesco verzeichnet. Der Status des Weltkulturerbes verpflichte den Träger zum Schutz der Denkmäler. In Deutschland gebe es kein Bundesgesetz für den Denkmalschutz sowie keine konkreten landesgesetzlichen Regelungen zum Schutz des Welterbes. Deswegen könne die Unesco-Konvention in rechtlichen Konfliktfällen keine unmittelbare Wirkung entfalten.
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