Berlin: (hib/HAU) Bei der Rindfleischetikettierung sollen künftig alle Marktteilnehmer im Rahmen der Vermarktung bestimmte Verkehrsbezeichnungen verwenden. Das sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes ( 16/13112) vor, mit dem eine EG-Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden soll. Um eine bessere Rückverfolgbarkeit des Rindfleisches zu ermöglichen, sollen die bisher bestehenden Datenübermittlungspflichten für Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse auf Fleisch von bis zu zwölf Monate alten Rindern ausgedehnt werden.
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