Berlin: (hib/AS) Zur weiteren Verbesserung
der Luftqualität und der Luftreinhaltung hat die
Bundesregierung einen Gesetzentwurf (
17/800) vorgelegt. Das Achte Gesetz zur
Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes setzt die
Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Rates und des
Europäischen Parlaments vom 21. Mai 2008 in deutsches Recht um
und enthält die gesetzlichen Regelungen, die zuvor nicht durch
eine Verordnung geregelt wurden. Neben der Information der
Öffentlichkeit sieht das Gesetz vor, kurzfristige
Maßnahmen anstelle langfristigerer Aktionspläne
ergreifen zu können und gibt bestimmte Luftreinhaltepläne
vor, wenn bestimmte Zielwerte überschritten werden.
Anfang Februar war im Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und
FDP die 39. Verordnung zur Durchführung des
Bundesimmissionschutzgesetzes (
17/508) verabschiedet worden. Darin wurden
ebenfalls im Rahmen der Harmonisierung der europäischen
Luftreinhaltestandards alte Luftqualitätsrichtlinien neu
strukturiert und neue Zielwerte und Methoden für die
Überwachung der Luftreinheit festgelegt.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein,
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Stoltenberg, Alexander Weinlein