Im Bundestag notiert: unter Denkmalschutz stehende
Funktürme
Finanzen/Antwort - 03.03.2010
Berlin: (hib/HLE/LEU) Die Deutsche Telekom
AG besitzt zwei unter Denkmalschutz stehende Funktürme, die
für den Besucherverkehr nutzbar seien. Wie die Bundesregierung
in ihrer Antwort (
17/786) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
17/514) mitteilt, handelt es sich dabei um
Türme in Schwerin und Berlin. Es bestehe keine Absicht,
Einfluss auf die Telekom zu nehmen, um unter Denkmalschutz stehende
Funktürme sicherheitstechnisch für den Besucherverkehr
auszurüsten.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein,
Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika Pilath, Helmut
Stoltenberg, Alexander Weinlein