Die Unionsfraktion erklärte, die Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen, die bisher nur für die Deutsche Post AG gegolten habe, komme jetzt auch den Wettbewerbern zugute. Das Gesetz sei überfällig gewesen, denn die alleinige Befreiung der Deutschen Post AG widerspreche dem Europarecht. Die FDP-Fraktion sprach von einer ausgewogenen Regelung. Auf den einzelnen Kunden müssten keine Nachteile zukommen. Durch Freigabe des Wettbewerbs würden die Preise sinken und die Qualität steigen, so die FDP-Fraktion.
Dagegen kritisierte die SPD-Fraktion, die Beschränkung der Steuerbefreiung auf Universaldienstleistungen, die laut Gesetzesbegründung für den durchschnittlichen Nachfrager eines Privathaushaltes bestimmt seien, werde der besonderen Natur der Postdienstleistung nicht gerecht. Absicht des Europarechts sei nicht allein die Förderung von Privatpost, sondern auch von Massensendungen. Als Beispiel nannte die SPD-Fraktion Massensendungen von Vereinen wie dem ADAC oder auch Wohltätigkeitsorganisationen wie der Caritas. Für deren Massensendungen falle in Zukunft Umsatzsteuer an. Letztlich müssten die Verbraucher über Preiserhöhungen die geschätzten Steuermehreinnahmen von 300 Millionen Euro im Jahr zahlen.
Die Linksfraktion warf der Regierung wie schon zuvor die SPD-Fraktion vor, alle wichtigen Argumente aus der Anhörung nicht berücksichtigt zu haben und mit dem Gesetzentwurf weit über das Ziel hinaus zu schießen. Aus ideologischen Gründen werde alles daran gesetzt, die Deutsche Post AG als Universaldienstleister zu beschränken. Bündnis 90/Die Grünen warfen der Koalition vor, nicht auf die Post-Empfänger zu schauen. Diese hätten auch ein Recht auf Universaldienstleistungen ”von und zu jedem Ort“. Die Koalition mache einen ”Riesenfehler“, da sie öffentliche Daseinsvorsorge an einer wichtigen Stelle abbaue.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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