Um das Ziel der Entgeltgleichheit zu erreichen, sei ferner die Anpassung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) an europarechtliche Mindestvorgaben nötig, heißt es in dem Antrag. Der Grundsatz der Entgeltgleichheit soll nach dem Willen der Fraktion in das AGG aufgenommen werden. Ebenso sollen die Sanktionsmechanismen neu geregelt und das Verschuldungserfordernis zugunsten eines verschuldungsunabhängigen Schadensersatz- und Entschädigungsanspruchs gestrichen werden.
Da nach Auffassung der Fraktion der Ausbau des Niedriglohnsektors die Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern verstärkt hat, dringt sie zudem auf die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns von 10 Euro pro Stunde.
In ihrem Antrag plädiert Die Linke außerdem für ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft. Dieses solle die Betriebe zu gleichheitspolitischen Maßnahmen und Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie verpflichten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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