Kein "Flüsterasphalt" beim Ausbau des Südlichen
Berliner Rings
Verkehr und Bau/Antwort - 04.03.2010
Berlin: (hib/HLE/AW) Die Bundesregierung
will bei Autobahnbauprojekten den so genannten Flüsterasphalt
(offenporige Asphaltdeckschicht) aus Unterhalts- und
Kostengründen nur in besonderen Fällen vorsehen. Dies
geht aus der Antwort der Regierung (
17/860) auf die Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
17/703) zum Lärmschutz beim Ausbau der
Autobahn 10 (Südlicher Berliner Ring) im Bereich der Gemeinden
Michendorf und Schwielowsee hervor. Nach § 41 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes bestehe ein Anspruch auf
vollständig durch aktive Maßnahmen abgedeckten
Lärmschutz nur insoweit, wie die Kosten der
Schutzmaßnahme nicht außer Verhältnis zum
Schutzzweck stehen würden. Der Entwurf für den
achtstreifigen Ausbau der Autobahn 10 erfülle die gesetzlichen
Anforderungen der Lärmvorsorge. Die Baumaßnahme sei
außerdem im ”vordringlichen Bedarf“ eingestuft
und für den wirtschaftlichen Aufschwung in den neuen
Bundesländern von besonderer Bedeutung.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein,
Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika Pilath, Helmut
Stoltenberg, Alexander Weinlein