Berlin: (hib/HLE/AW) Für
Geschwindigkeitsbegrenzungen und zeitlich befristete Fahrverbote
für die Bahn gibt es keine gesetzlichen Grundlagen. Dies
stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
17/876) auf die Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
17/704) fest, die sich nach
Lärmschutzmaßnahmen an besonders belasteten Bahnstrecken
erkundigt hatte. Nach Angaben der Regierung stehen für das
Lärmsanierungsprogramm an bestehenden Schienenwegen der
Eisenbahnen des Bundes jährlich 100 Millionen Euro zur
Verfügung. Für innovative Lärmschutzmaßnahmen
seien im Konjunkturpaket II von 2009 bis 2011 Mittel in Höhe
von 100 Millionen Euro für 40 Vorhaben vorhanden.
Außerdem sollen die Bremssohlen von 5.000 Güterwagen
umgerüstet werden, um den Lärm zu mindern.
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