Im Bundestag notiert: Gruppenbezogene Aufenthalts-
beziehungsweise Abschiebungsregelungen
Inneres/Antwort - 09.03.2010
Berlin: (hib/STO/JOH)
”Gruppenbezogene Aufenthalts- beziehungsweise
Abschiebungsregelungen“ sind Thema einer Antwort der
Bundesregierung (
17/842) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
17/430). Danach hat derzeit – soweit nach
Aktenlage und Auskunft der Länder ersichtlich – kein
Land einen Abschiebestopp nach Paragraf 60a Absatz 1 des
Aufenthaltsgesetzes verfügt. Der Gesetzespassage zufolge kann
die oberste Landesbehörde etwa aus humanitären
Gründen anordnen, ”dass die Abschiebung von
Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise
bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte
Staaten für längstens sechs Monate ausgesetzt
wird“.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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