Umsetzung der EU-Dienstleitungsrichtlinie in deutsches
Umweltrecht
Umwelt/Verordnung - 10.03.2010
Berlin: (hib/AS/TEP) Für die
Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) auf dem
Gebiet des Umweltrechts hat die Bundesregierung die Änderung
mehrerer umweltrechtlicher Vorschriften beschlossen. Sie hat dazu
eine Verordnung (
17/862) in den Bundestag eingebracht, mit dem
unter anderem Teile des Immissionsschutzrechtes, des
Abfallrechtegesetzes und des Emissionshandelsrechts geändert
werden. Es geht dabei um die Anerkennung von Berufsqualifikationen
von Sachverständigen und um Vorgaben für eine
elektronische Verfahrensabwicklung für so genannte
Einheitliche Ansprechpartner. Dabei handelt es sich um eine
einheitliche Stelle in den Ländern, an die sich Ausländer
wenden können, um bestimmte Genehmigungen zu erhalten. Die
Verordnung zur Umsetzung der europäischen
Dienstleistungsrichtlinie schreibt außerdem Fristen für
die Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen vor und regelt den
Nachweis für die Qualifikation ausländischer
Gutachter.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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