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Konsequenzen aus einer vorläufigen Tarifunfähigkeit der
Tarifgemeinschaft der Christlichen Gewerkschaften
Im Bundestag notiert: Konsequenzen aus einer vorläufigen
Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft der Christlichen
Gewerkschaften
Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage -
10.03.2010
Berlin: (hib/ELA/TEP) Inwieweit sich die
Bundesregierung mit den Konsequenzen aus einer vorläufigen
Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft der Christlichen
Gewerkschaften Zeitarbeit und Personalserviceagenturen
beschäftigt, möchte die Linksfraktion in einer Kleinen
Anfrage (
17/863) wissen. Hintergrund der Anfrage ist
eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin, offen ist
jedoch, ob sich das Bundesarbeitsgericht der Auffassung
anschließen wird. Die Linksfraktion möchte unter anderem
wissen, ob die Bundesregierung bereits mit der Bundesagentur
für Arbeit Gespräche geführt und über
Konsequenzen beraten hat.
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