Radioaktive Rückstände bei der Öl- und
Gasförderung unterliegen keiner Mitteilungspflicht
Umwelt/Antwort - 16.03.2010
Berlin: (hib/AS/BOB) Nach Schätzungen
der Bundesregierung fallen in Deutschland jährlich 20 bis 60
Tonnen Ablagerungen mit radioaktiven Rückständen aus der
Erdöl- und Erdgasindustrie an, die keiner Mitteilungspflicht
unterliegen. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer
Antwort (
17/844) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
17/599). Dazu kommen jährlich nochmals 20
bis 400 Tonnen Anlagenteile mit Ablagerungen sowie 50 bis 250
Tonnen Schlämme, heißt es in der Antwort weiter.
Insgesamt seien in den letzten Jahren in Deutschland bei 13 Firmen
radioaktive Rückstände bei der Gas- und
Ölförderung angefallen. Da die Strahlenexposition der
Arbeitnehmer allerdings unter einem Millisievert pro Jahr
läge, unterliegen Arbeiten mit diesen Stoffen in der Regel
keiner Überwachungspflicht. Die Grünen hatten in der
Vorbemerkung ihrer Kleinen Anfrage darauf hingewiesen, dass die
Entsorgung dieser radioaktiven Stoffe aus der Erdöl- und
Erdgasindustrie weitgehend unkontrolliert in der Verantwortung der
Förderfirmen erfolge. Mitteilungspflichten wären erst ab
einer Größenordnung von 2.000 Tonnen anfallender
Rückstände vorgesehen. Eine Menge, die in Deutschland in
keinem Betrieb erreicht würde.
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