Im Bundestag notiert: Höchstbezugsalter für den
Unterhaltsvorschuss
Familie/Antwort - 16.03.2010
Berlin: (hib/CHE/BOB) Die Fraktion Die
Linke möchte wissen, aus welchen Gründen die
Bundesregierung plant, das Höchstbezugsalter für den
Unterhaltsvorschuss auf 14 Jahre anzuheben. In einer Kleinen
Anfrage (
17/989) fragen die Abgeordneten auch danach,
warum das Höchstalter nicht auf 18 Jahre angehoben wird, da
die Unterhaltspflicht der Eltern mindestens bis zum 18. Lebensjahr
des Kindes besteht.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein,
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Stoltenberg, Alexander Weinlein