Bundesregierung prüft Auswirkungen des Hartz-Urteils auf
Asylbewerber
Arbeit und Soziales/Antwort - 17.03.2010
Berlin: (hib/ELA/MPI) Artikel 1 Absatz 1
des Grundgesetzes, wonach die Würde des Menschen unantastbar
ist, hat als Menschenrecht universale Geltung. Dies betont die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
17/979) auf eine Kleine Anfrage (
17/745) der Fraktion Die Linke, die nach den
Auswirkungen des Hartz-IV-Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf
das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gefragt hatte. Die
Bundesregierung will diese Auswirkungen laut der Antwort
prüfen. Die Prüfung sei aber noch nicht abgeschlossen.
Das AsylbLG werde von dem Grundgedanken getragen, dass sich
Leistungsberechtigte nach diesem Gesetz typischerweise nur
vorübergehend in Deutschland aufhalten. ”Daher
dürfen die Grundleistungen nach dem AsylbLG für eine
eingeschränkte Zeit geringer ausfallen als etwa die Leistungen
der Sozialhilfe“, schreibt die Regierung.
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