Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit werde immer mehr zum Armutsrisiko, begründet die Fraktion den Antrag. Das gelte sowohl während des Bezugs einer Rente als auch im Alter. Knapp die Hälfte der Beziehenden von ”Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ erhielten diese aufgrund ihrer Erwerbsunfähigkeit, heißt es weiter. Ihre Zahl habe sich seit 2003 verdoppelt. Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente liege nur noch knapp oberhalb des Grundsicherungsniveaus, schreiben die Parlamentarier, für viele bedeutete dies auch Armut im Alter. So hätte eine durchschnittliche Rente wegen voller Erwerbsminderung im Jahr 2000 noch bei 738 Euro gelegen, 2008 nur mehr bei 647 Euro im Monat. ”Hierzu tragen die systemwidrigen Abschläge von bis zu 10,8 Prozent bei, mit denen Erwerbsminderungsrenten belegt werden, die vor Vollendung des 63. Lebensjahrs in Anspruch genommen werden“, heißt es in dem Antrag. Die Abgeordneten fordern, diese Abschläge abzuschaffen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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