In der Vorlage verweist die Linksfraktion darauf, dass von den circa 6,7 Millionen in Deutschland lebenden Ausländern 4,3 Millionen Menschen nicht aus EU-Staaten stammten. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer dieser Drittstaatenangehörigen betrage aktuell circa 18 Jahre. Dem ”demokratischen Grundsatz, dass die Betroffenheit von der Staatsgewalt der Anknüpfungspunkt für die Wahlberechtigung ist“, werde durch den ”Ausschluss der Drittstaatenangehörigen vom kommunalen Wahlrecht nicht Genüge getan“, heißt es weiter in dem Antrag, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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