Berlin: (hib/ELA/BOB) Die Bundesregierung
plant eine Grundgesetzänderung als Basis für die
Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Darauf
verweist sie in der Antwort (
17/1137) auf eine Kleine Anfrage der
SPD-Fraktion (
17/712) und erläutert, dass die
ursprünglichen Arbeitsentwürfe für andere
Gesetzesinitiativen nicht weiter verfolgt würden. Die Anfrage
der SPD stammt noch aus Zeiten, als die Regierung keine
Grundgesetzänderung anstrebte und die Jobcenter umorganisieren
wollte.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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