Zum Ankauf von Steuerdaten heißt es in der Antwort grundsätzlich, dass die Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzbehörden bei Sachverhalten im Ausland an ihre Grenzen stoßen würden. Wenn es keinen automatischen Informationsaustausch zwischen den Staaten gebe und ausländische Steuerbehörden auch sonst keine Auskünfte erteilen würden, könnten unvollständige oder falsche Angaben eines deutschen Kapitalanlegers grundsätzlich nicht aufgedeckt werden. ”Der Ankauf von Daten über ausländische Kapitalanlagen, die die Steuerpflichtigen bei gehöriger Erfüllung ihrer steuerlichen Mitwirkungspflichten selbst hätten mitteilen müssen, ist in diesen Fällen das einzige Mittel, um Steuerhinterziehung durch Kapitalanlagen in nicht auskunftsbereiten Ländern aufdecken zu können“, schreibt die Bundesregierung.
Im Hinblick auf die geschätzten steuerlichen Auswirkungen erscheine der Preis für jüngst angekaufte Steuerdaten in Höhe von 2,5 Millionen Euro angemessen, heißt es in der Antwort weiter. Zur steuerlichen Behandlung des Kaufpreises schreibt die Regierung, dass staatliche Stellen in solchen Fällen 10 Prozent der Prämiensumme an die Finanzkassen der einzelnen Bundesländer abführen würden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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