Berlin: (hib/HLE) Die Bunderegierung sieht keinen Zusammenhang zwischen der von ihr geplanten Gesetzesänderung für offene Immobilienfonds und der Aussetzung der Anteilsrücknahme beim offenen Fonds ”AXA Immosolutions“. ”Eine Kausalität lässt sich hier nicht nachweisen“, heißt es in der Antwort der Bunderegierung ( 17/2640) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/2384). Ein Diskussionsentwurf der Bundesregierung stelle ”keine verlässliche Grundlage für eine Anlageentscheidung“ dar. Es sei aber nicht auszuschließen, dass die Berichterstattung über den Diskussionsentwurf zur Verunsicherung der Anleger geführt habe.
Wie die Regierung in der Antwort weiter erläutert, besteht ihrer Ansicht nach wegen der in den vergangenen Jahren erhöhten Zahl von Fondsschließungen bei offenen Immobilienfonds Bedarf für eine gesetzliche Neuregelung. Einige Fonds hätten das Versprechen der täglichen Rücknahme von Anteilscheinen nicht einhalten können. Daher habe das Finanzministerium einen Entwurf vorgelegt, um die Liquiditätssteuerung der Fonds zu verbessern.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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