Berlin: (hib/MAR) Mit dem geplanten Wegfall der Beitragszahlung in die Rentenkasse für Hartz IV-Empfänger ergibt sich laut Bundesregierung regelmäßig eine Rentenminderung von derzeit bis zu 2,09 Euro pro Jahr beim Bezug von Arbeitslosengeld II. Künftig werde die Zeit des Bezugs von Arbeitslosengeld II (Alg II) in der Regel als Anrechnungszeit berücksichtigt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 17/2593) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 17/2347). Allerdings könnten Rentenansprüche durch Anrechnungszeiten nicht erstmals erworben oder verloren gegangene Ansprüche nicht neu erworben werden, heißt es weiter. Die Fraktion wollte wissen, welche Auswirkungen vorgesehene Veränderung für Hartz-IV-Bezieher hat, die vor ihrem Leistungsbezug bereits Ansprüche auf Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben.
Hintergrund ist das vom Kabinett am 08. Juni 2010 beschlossene Kürzungspaket, in dem die Bundesregierung unter anderem den Rentenversicherungsbeitragssatz für SGB II Empfänger abschaffen will, um ”die Anreize zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu stärken“, wie die Linksfraktion in ihrer Vorbemerkung zitiert.
Die Frage, wie sich die Abschaffung der Rentenbeiträge im Alg II-Bezug auf die Zurechnungszeiten auswirken könnte, beantwortet die Bundesregierung unter anderem damit, dass sich aufgrund der Berücksichtigung Alg II-Bezugs als Anrechnungszeit durchaus rentenerhöhende Effekte ergeben könnten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein,
Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika Pilath, Helmut
Stoltenberg, Alexander Weinlein