Berlin: (hib/JFR) Eine Zusammenführung des Behindertenberichts mit dem nach Artikel 35 der UN-Behindertenrechtskonvention zu erstellenden Staatenbericht ist von Seiten der Bundesregierung nicht beabsichtigt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 17/2595) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 17/2359) hervor. Der Bericht über die Lage von Menschen mit Behinderungen solle so rechtzeitig fertiggestellt werden, dass eine Befassung des Deutschen Bundestages in der laufenden Wahlperiode möglich sein werde.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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