Berlin: (hib/JFR) Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Zulassung zur Saisonbeschäftigung über Kroatien hinaus auf weitere Drittstaaten auszudehnen. Dies geht aus der Antwort ( 17/2645) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion ( 17/2507) hervor. Für die Arbeitnehmer in der Landwirtschaft und im Gartenbau gelte ungeachtet ihrer Herkunft der strafrechtliche als auch der zivilrechtliche Schutz vor sittenwidrigen Löhnen Die Einführung eines Mindestlohnes sei jedoch nicht geplant, schreibt die Bundesregierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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