Berlin: (hib/JFR/) Der Auftrag der Arbeitsgruppe ”Standards“ ist die Benennung von durch Bundesrecht gesetzten Standards mit finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 17/2623) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/2241) hervor. Die Gemeindefinanzkommission habe diese Arbeitsgruppe unter anderem eingesetzt, um mögliche Flexibilisierungen von Standards zu definieren und entsprechende Entlastungsvolumina zu benennen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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