Berlin: (hib/JFR/BOB) Soldaten der Bundeswehr können im Rahmen einer einfachen Amtshilfe zu Aufräumarbeiten im Umfeld eines zerstörten Atomkraftwerkes herangezogen werden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 17/2662) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/2387) hervor. Grundsätzlich sei jedoch der Betreiber der Anlage für die Beseitigung von Schäden zuständig. Die in deutschen Kernkraftwerken eingesetzte Sicherheitstechnik stelle eine ”wirkungsvolle Schranke“ hinsichtlich einer unfallbedingten Freisetzung radioaktiver Stoffe dar. Eine Explosion oder ein Brand - wie sie im Kraftwerk Tschernobyl stattgefunden hätten - sei in deutschen Anlagen daher nicht möglich, schreibt die Bundesregierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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