Berlin: (hib/HLE/BOB) Die öffentliche Hand kann im Rahmen ihrer Organisationshoheit selbst entscheiden, ob sie Aufgaben selbst erledigt oder bei ihrer Wahrnehmung Dritte unter Beachtung des Vergaberechts beteiligt. Diese Position werde die Bundesregierung auch gegenüber europäischen Institutionen vertreten, versichert die Regierung in ihrer Antwort ( 17/2625) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion ( 17/2517) zur Situation der deutschen Wasserwirtschaft. Darin heißt es weiter, die deutsche Wasserwirtschaft beschäftige 100.000 Personen und mache einen jährlichen Umsatz von 15 Milliarden Euro.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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