Berlin: (hib/HLE/BOB) International vereinbarte Grundprinzipien wie die Kernarbeitszeitnormen der Internationalen Arbeitsorganisation zum Verbot der Kinder- und Zwangsarbeit gelten auch im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 17/2633) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion ( 17/2518). Bundesbehörden würden auch soziale und ökologische Anforderungen bei der Vergabe von Aufträge stellen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein,
Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika Pilath, Helmut
Stoltenberg, Alexander Weinlein