Berlin: (hib/HLE/BOB) Luftfahrtunternehmen sind nicht verpflichtet, ausgefallene Flüge zu melden. Daher könnten entsprechende Daten nicht mitgeteilt werden, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 17/2626) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/2531) mit. Hauptanliegen der den Luftverkehr betreffenden Beschwerden seien Verspätungen, Annullierungen und Gepäckschäden, heißt es in der Antwort weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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