Berlin: (hib/KTK/BOB) Der Deutsche Ethikrat plädiert in einer Unterrichtung an den Bundestag ( 17/2620) dafür, den Datenschutz bei Biodatenbanken verstärkt zu beachten. Biodatenbanken sind Sammlungen von Proben menschlicher Körpersubstanzen, die vor allem zu wissenschaftlichen oder therapeutischen Zwecken angelegt werden. Der Ethikrat schlägt unter anderem vor, dass Spender ”hinreichend klar“ über die Verwendung ihrer Proben informiert werden müssten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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