Berlin: (hib/JOH/AW) Die Bundesregierung ist besorgt über einen Gesetzentwurf zur Regulierung von Nichtregierungsorganisationen (”Transparenzgesetz“) in Israel. Zwar befinde sich das Gesetzgebungsverfahren noch in der Anfangsphase, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 17/2677) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 17/2553). Auswirkungen der Initiative könnten daher noch nicht abschließend beurteilt werden. Jedoch nehme die Bundesregierung die Möglichkeit negativer Auswirkungen auf Organisationen der Zivilgesellschaft und die Arbeit der deutschen politischen Stiftungen in Israel sehr ernst und sei entsprechend tätig geworden. Die Entwicklung werde auch von den EU-Botschaftern vor Ort sorgfältig beobachtet.
Nach Angaben der Linksfraktion zielt der Gesetzentwurf darauf ab, dass Nichtregierungsorganisationen kein Geld mehr aus dem Ausland empfangen dürfen.
Die Bundesregierung verfolgt zudem die veränderte Visa-Praxis für internationale Nichtregierungsorganisationen, die in den palästinensischen Gebieten tätig sind, aufmerksam. Seit Herbst 2009 sei die israelische Regierung dazu übergegangen, den Mitarbeitern keine Arbeitsvisa mehr zu erteilen, schreibt sie in ihrer Antwort. Stattdessen würden nur noch Touristenvisa ausgestellt, die keine Arbeitserlaubnis beinhalteten. Eine einheitliche Praxis in Bezug auf Dauer und Zahl der erlaubten Ein- und Ausreisen sei nicht erkenntlich. Ein interministerielles Komitee solle nun eine neue Regelung entwickeln, jedoch stehe eine Entscheidung noch aus. Die Bundesregierung betont, dass sie sich gegenüber der israelischen Regierung ”mehrfach und auch hochrangig“ für eine zügige Lösung der Frage im Interesse der Nichtregierungsorganisationen eingesetzt habe.
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