Berlin: (hib/AW/STO) Die Bundesregierung plant, das Elterngeld zukünftig auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) als Einkommen anzurechnen. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort ( 17/2672) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 17/2102) mit. Die genauere Ausgestaltung des Vorhabens werde im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft. Voraussichtlich führe dies im Bundeshaushalt zu Minderausgaben von 440 Millionen Euro pro Jahr. Nach Schätzungen beziehen derzeit rund 135.000 Haushalte Elterngeld und Leistungen nach dem SGB II gleichzeitig.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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