Berlin: (hib/MIK/STO) Bei der Vergabe von Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien und ungebundenen Finanzkrediten werden menschenrechtliche Aspekte ”maßgeblich“ berücksichtigt. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 17/2693) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/2592). Die Bundesregierung sieht dabei die für Exportkreditgarantien verbindlichen OECD-Umweltleitlinien als verbindliche Vorgaben für die Prüfung der Nachhaltigkeitsaspekte, heißt es weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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