Berlin: (hib/BOB/STO) Angesichts der erheblichen Zahl an Beförderungsstellen für Richter und Staatsanwälte in den 16 Landesjustizverwaltungen und der – verglichen damit – geringen Zahl von abgeordneten Richtern und Staatsanwälten teilt die Bundesregierung die Bewertung der Abordnungspraxis durch die Fraktion Die Linke nicht. Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 17/2230) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion ( 17/1920) mit. Die Abgeordneten hatten unter anderem davon gesprochen, dass nach ständiger Praxis ein Richter bereits zum Zeitpunkt der Abordnung in ein Bundesministerium beziehungsweise zum Zeitpunkt der Übernahme einer Verwaltungstätigkeit am Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit für eine Beförderung in ”angemessenem“ Zeitabstand ausgewählt wird.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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