Das Justizministerium nimmt zwar den kleinsten Posten unter den Bundesministerien ein, hat aber die höchste Deckungsquote durch Eigeneinnahmen. Ausgaben von 489,35 Millionen Euro für das Jahr 2010 stehen Einnahmen von 408,84 Millionen Euro gegenüber, die zum großen Teil durch Gebührenerlöse des Deutschen Patent- und Markenamtes erzielt werden.
Da es sich um einen klassischen Verwaltungshaushalt handelt, sind rund 78 Prozent der Ausgaben schon von vornherein festgelegt. Der Spielraum der Abgeordneten bei der Gestaltung des Haushaltes ist damit vergleichsweise gering. Dennoch nahmen die Haushälter in der so genannten Bereinigungssitzung Kürzungen in Höhe von 5,53 Millionen Euro vor. Insgesamt macht der Etat von Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nur 1,5 Prozent des Bundeshaushaltes aus. Das Parlament will den Haushalt am Donnerstag, 18. März 2010, in einer rund 90-minütigen Debatte ab 15.10 Uhr beraten und dann verabschieden. Zur Abstimmung steht auch ein Änderungsantrag der Linksfraktion ( 17/1035).
Den größten Brocken bei den Kürzungen ( 17/607) machen die so genannten globalen Minderausgaben in Höhe von 3,2 Millionen Euro aus. Das bedeutet, dass im gesamten Ressort diese Sparanstrengung aufgebracht werden muss. Die Personalausgaben beim Generalbundesanwalt wurden um rund 650.000 Euro gekürzt. Für die Versorgungsbezüge der Richter und Beamte wurde rund eine Millione Euro weniger als im Regierungsentwurf veranschlagt.
Der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion im Haushaltsausschuss, Alexander Funk, betonte, dass mit dem Haushalt wichtige inhaltliche Signale gesetzt wurden. So sei die Hilfe für Opfer extremistischer Gewalttaten von 300.000 Euro auf eine Million Euro erhöht worden. Die Gesellschaft werde ganz wesentlich durch Rechtssicherheit für den Einzelnen geprägt. Somit stehe das Haushaltsvolumen des Ministeriums "in keinem Verhältnis zu seiner Wichtigkeit".
Zum Zuständigkeitsbereich des Bundesjustizministeriums gehören drei der fünf obersten Grichtshöfe des Bundes, der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit der Dienststelle Leipzig, das Bundespatentgericht in München, das Deutsche Patent- und Markenamt in München mit seiner Dienststelle Jena und dem Technischen Informationszentrum in Berlin sowie das Bundesamt für Justiz in Bonn.
Als Schwerpunkte ihrer Arbeit in dieser Legislaturperiode nannte Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Stärkung der Bürgerrechte. "Statt die staatlichen Überwachungsbefugnisse durch immer neue Sicherheitsgesetze auszuweiten, werden die Freiheitsrechte des Einzelnen wieder in den Mittelpunkt gerückt", hatte sie angekündigt.
So ist bereits ein Gesetzentwurf zur Stärkung des Mandantengeheimnisses auf den Weg gebracht. Außerdem sollen Journalisten davor geschützt werden, ihre Informanten preiszugeben. Zudem will sich die Justizministerin für einen besseren Schutz des Urheberrechts und der Verbraucher im Internet einsetzen. Als einer der größten Komplexe steht die Neuausrichtung in der Sicherungsverwahrung an.
Für das Justizministerium ist ein Haushalt mit Ausgaben von 489,35 Millionen Euro und damit rund elf Millionen weniger als 2009 (500,50 Millionen Euro) veranschlagt. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München ist mit einem Etat von 175,92 Millionen Euro (2009: 178,13 Millionen Euro) größter Einzelbezieher. Allerdings trifft hier der seltene Fall für eine Bundesbehörde zu, dass mehr eingenommen als ausgegeben wird.
Die Einnahmen sollen sich 2010 auf 295,1 Millionen Euro (2009: 265,83 Millionen Euro) belaufen. Das DPMA ist die Zentralbehörde des gewerblichen Rechtsschutzes. Dem Etat des Justizministeriums sind weiterhin der Bundesgerichtshof (2010: 31,32 Millionen Euro), der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (2010: rund 21 Millionen Euro), das Bundesverwaltungsgericht (2010: 15,21 Millionen Euro), der Bundesfinanzhof (2010: 14,83 Millionen Euro), das Bundespatentgericht (2010: 16,09 Millionen Euro) und das Bundesamt für Justiz (2010: 41,58 Millionen Euro) zugeordnet.